Bonn (dapd). Die Pflegemutter der in einer Badewanne get?teten Anna aus Bad Honnef ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Ehemann der 52-J?hrigen wurde am Donnerstag vom Landgericht Bonn wegen K?rperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Er muss sechseinhalb Jahre in Haft. Die Pflegemutter habe das neunj?hrige M?dchen in der Badewanne mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt, sagte der Vorsitzende Richter, Josef Jan?en. Ihr Ehemann habe erst eingegriffen, als Anna bereits blau angelaufen gewesen sei.
Das Kind “war aber nicht mehr zu retten”, sagte Jan?en. Das M?dchen war wenig sp?ter im Krankenhaus gestorben. Vor ihrem Tod im Juli 2010 musste Anna monatelang brutale Misshandlungen über sich ergehen lassen. Der Anwalt der Pflegemutter kündigte an, in Revision zu gehen.
Die leibliche Mutter von Anna, die als Nebenkl?gerin aufgetreten war, reagierte erleichtert. “Die Strafe ist gerecht”, sagte sie nach der Urteilsverkündung. Sie wünsche sich nun einen Neuanfang. “Ich denke immer an Anna, jeden Tag”, sagte sie mit zittriger Stimme. Anna hatte die Familie wegen der Alkoholsucht der Mutter gewechselt.
Richter Jan?en sagte, die Pflegemutter Petra W. habe aus niederen Beweggründen gehandelt. “Anna hat aufbegehrt. Dies widersprach der Angeklagten”, sagte Jan?en. Sie habe die Kompetenz der Pflegemutter, eine gelernte Einzelhandelskauffrau aus Sachsen, infrage gestellt.
Jan?en schilderte die Pflegemutter in seiner Urteilsbegründung als eine dominante, kr?ftige Frau, der es um eine Selbstinszenierung gegangen sei. “Die Angeklagte war es, die den Ton angegeben hat”, sagte Jan?en. Ihr Mann Ralf W., ein gelernter Kfz-Mechaniker, sei unterwürfig gewesen – eine Art “Butler mit Ehering”.
Der 52-j?hrige Pflegevater hatte seine Taten vor dem Gericht gestanden und seine Ehefrau schwer belastet. Diese wiederum wies die Schuld noch nach der Urteilsverkündung von sich. Ihr Ehemann sei es gewesen, der Anna unter Wasser gedrückt habe, sagte ihr Anwalt.
Das Paar wurde von der Schwurgerichtskammer zudem der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. In den Monaten vor ihrem Tod hatte das M?dchen ein wahres Martyrium durchlebt. Anna wurde systematisch gequ?lt, mit dem Kochl?ffel geschlagen, auf dem Balkon ausgesperrt, gefesselt und regelm??ig in der Badewanne untergetaucht.
Richter Jan?en warf Nachbarn und Beh?rden vor, nicht frühzeitig gehandelt zu haben. “Das laute Toben von Anna blieb nicht unbemerkt”, sagte er. “Es haben beim Jugendamt zweimal die Alarmglocken gel?utet.” Erst am Tag vor ihrem Tod sei Anna aus Verzweiflung und Angst vor weiteren Misshandlungen vom Balkon gesprungen. Mehrere Nachbarn h?tten das gesehen.
Bei dem Jugendamt und ?rzten habe sich die Pflegemutter immer wieder als “gute Tante” dargestellt und für die ?ngste und Verletzungen ihrer Pflegetochter Ausreden erfunden. So sei Anna in einem ?rztlichen Attest eine Selbstverletzungswut zugeschrieben worden.
Bereits w?hrend des Prozesses war das Jugendamt in Verruf geraten. Eine Mitarbeiterin der Beh?rde hatte nach dem Tod Akten manipuliert und zum Teil vernichtet, bevor sie diese an die Staatsanwaltschaft übergab. Wenige Tage sp?ter wurden die R?ume des Jugendamtes durchsucht und alle Akten des Falls beschlagnahmt.
Der im Januar begonnene Prozess war zwischenzeitlich unterbrochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Pflegeeltern zun?chst allein wegen Misshandlung in mindestens 55 F?llen und K?rperverletzung mit Todesfolge angeklagt. In den Verhandlungen hatte ein Gerichtsmediziner dann aber klar gemacht, dass Anna mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt wurde. Folgend forderte die Staatsanwaltschaft auch eine m?gliche Verurteilung wegen Mordes. Der Prozess wurde ausgesetzt und neu aufgerollt.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Pl?doyer die H?chststrafe für die 52-J?hrige gefordert: eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, für den Ehemann wurde eine neunj?hrige Haftstrafe wegen K?rperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung beantragt.
dapd