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Niederlage für Kindsmörder Gäfgen

Darmstadt (dapd). Die Chancen des Kindsm?rders Magnus G?fgen auf einen neuen Prozess schwinden: Das Landgericht Darmstadt teilte am Freitag mit, dass sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens zurückgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung habe G?fgens Anwalt bereits Beschwerde eingelegt, sagte ein Sprecher der Darmst?dter Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Damit gingen die Akten nun an das Oberlandesgericht Frankfurt. Es sei m?glich, dass dort noch bis zum Jahresende eine Entscheidung getroffen werde.

G?fgen erhofft sich bei seinem Antrag Rückenwind von einer Entscheidung des Stra?burger Gerichtshofs für Menschenrechte: Die Richter hatten vor rund eineinhalb Jahren entschieden, dass die Folterdrohung w?hrend des Polizeiverh?rs nach der Festnahme des heute 36-J?hrigen einen Versto? gegen die Menschenrechtskonvention darstellt. Allerdings befand die Gro?e Kammer damals auch, dass G?fgen gleichwohl ein faires Strafverfahren hatte und der Prozess nicht neu aufgerollt werden muss.

Zu diesem Ergebnis kam jetzt auch das Darmst?dter Landgericht. Die Richter sehen keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Prozesses. Das Frankfurter Landgericht hatte G?fgen 2003 wegen Mordes an dem elfj?hrigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Darmst?dter Richter hoben nun hervor, dass die Verurteilung ausschlie?lich auf seinem Gest?ndnis in der Hauptverhandlung beruhte. Seine Aussage gegenüber der Polizei habe das Gericht “ausdrücklich als unverwertbar angesehen”.

Zudem betonte das Gericht, dass sich seither keine neuen Tatsachen ergeben h?tten. Dem Landgericht Frankfurt sei damals das Vorgehen der Polizei nach G?fgens Festnahme bekannt gewesen.

G?fgen hatte 2002 Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei w?hnte den Jungen noch am Leben und drohte G?fgen mit Gewalt, um das Versteck des Kindes zu erfahren. Der damalige Frankfurter Polizeivizepr?sident Wolfgang Daschner wurde wegen der Gewaltandrohung sp?ter zu einer Geldstrafe auf Bew?hrung verurteilt.

Seit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft klagt sich der studierte Jurist G?fgen durch alle Instanzen. Zuletzt hatte er Anfang August vom Frankfurter Landgericht eine Entsch?digung in H?he von 3.000 Euro plus Zinsen zugesprochen bekommen, die ihm das Land Hessen “wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde” zahlen muss. Seine Klage auf Schmerzensgeld wurde jedoch zurückgewiesen.

dapd

Pflegemutter der ermordeten Anna zu lebenslanger Haft verurteilt

Bonn (dapd). Die Pflegemutter der in einer Badewanne get?teten Anna aus Bad Honnef ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Ehemann der 52-J?hrigen wurde am Donnerstag vom Landgericht Bonn wegen K?rperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Er muss sechseinhalb Jahre in Haft. Die Pflegemutter habe das neunj?hrige M?dchen in der Badewanne mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt, sagte der Vorsitzende Richter, Josef Jan?en. Ihr Ehemann habe erst eingegriffen, als Anna bereits blau angelaufen gewesen sei.

Das Kind “war aber nicht mehr zu retten”, sagte Jan?en. Das M?dchen war wenig sp?ter im Krankenhaus gestorben. Vor ihrem Tod im Juli 2010 musste Anna monatelang brutale Misshandlungen über sich ergehen lassen. Der Anwalt der Pflegemutter kündigte an, in Revision zu gehen.

Die leibliche Mutter von Anna, die als Nebenkl?gerin aufgetreten war, reagierte erleichtert. “Die Strafe ist gerecht”, sagte sie nach der Urteilsverkündung. Sie wünsche sich nun einen Neuanfang. “Ich denke immer an Anna, jeden Tag”, sagte sie mit zittriger Stimme. Anna hatte die Familie wegen der Alkoholsucht der Mutter gewechselt.

Richter Jan?en sagte, die Pflegemutter Petra W. habe aus niederen Beweggründen gehandelt. “Anna hat aufbegehrt. Dies widersprach der Angeklagten”, sagte Jan?en. Sie habe die Kompetenz der Pflegemutter, eine gelernte Einzelhandelskauffrau aus Sachsen, infrage gestellt.

Jan?en schilderte die Pflegemutter in seiner Urteilsbegründung als eine dominante, kr?ftige Frau, der es um eine Selbstinszenierung gegangen sei. “Die Angeklagte war es, die den Ton angegeben hat”, sagte Jan?en. Ihr Mann Ralf W., ein gelernter Kfz-Mechaniker, sei unterwürfig gewesen – eine Art “Butler mit Ehering”.

Der 52-j?hrige Pflegevater hatte seine Taten vor dem Gericht gestanden und seine Ehefrau schwer belastet. Diese wiederum wies die Schuld noch nach der Urteilsverkündung von sich. Ihr Ehemann sei es gewesen, der Anna unter Wasser gedrückt habe, sagte ihr Anwalt.

Das Paar wurde von der Schwurgerichtskammer zudem der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. In den Monaten vor ihrem Tod hatte das M?dchen ein wahres Martyrium durchlebt. Anna wurde systematisch gequ?lt, mit dem Kochl?ffel geschlagen, auf dem Balkon ausgesperrt, gefesselt und regelm??ig in der Badewanne untergetaucht.

Richter Jan?en warf Nachbarn und Beh?rden vor, nicht frühzeitig gehandelt zu haben. “Das laute Toben von Anna blieb nicht unbemerkt”, sagte er. “Es haben beim Jugendamt zweimal die Alarmglocken gel?utet.” Erst am Tag vor ihrem Tod sei Anna aus Verzweiflung und Angst vor weiteren Misshandlungen vom Balkon gesprungen. Mehrere Nachbarn h?tten das gesehen.

Bei dem Jugendamt und ?rzten habe sich die Pflegemutter immer wieder als “gute Tante” dargestellt und für die ?ngste und Verletzungen ihrer Pflegetochter Ausreden erfunden. So sei Anna in einem ?rztlichen Attest eine Selbstverletzungswut zugeschrieben worden.

Bereits w?hrend des Prozesses war das Jugendamt in Verruf geraten. Eine Mitarbeiterin der Beh?rde hatte nach dem Tod Akten manipuliert und zum Teil vernichtet, bevor sie diese an die Staatsanwaltschaft übergab. Wenige Tage sp?ter wurden die R?ume des Jugendamtes durchsucht und alle Akten des Falls beschlagnahmt.

Der im Januar begonnene Prozess war zwischenzeitlich unterbrochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Pflegeeltern zun?chst allein wegen Misshandlung in mindestens 55 F?llen und K?rperverletzung mit Todesfolge angeklagt. In den Verhandlungen hatte ein Gerichtsmediziner dann aber klar gemacht, dass Anna mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt wurde. Folgend forderte die Staatsanwaltschaft auch eine m?gliche Verurteilung wegen Mordes. Der Prozess wurde ausgesetzt und neu aufgerollt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Pl?doyer die H?chststrafe für die 52-J?hrige gefordert: eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, für den Ehemann wurde eine neunj?hrige Haftstrafe wegen K?rperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung beantragt.

dapd

Klage gegen Ratingagentur Standard & Poor’s zulässig

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Betrugsprozess gegen Breuer

München (dapd). Der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer steht unter der Anklage des versuchten Prozessbetrugs vor Gericht. Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Jahr 2003 in einem Schadenersatzprozess des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Bank falsch ausgesagt zu haben. Der 74-j?hrige Breuer bestreitet das.

Der Prozess, der im August wegen einer Justizpanne geplatzt war, begann am Donnerstag erst mit siebenstündiger Versp?tung: Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht lehnte Breuers Verteidiger Sven Thomas den Vorsitzenden Richter Anton Winkler wegen Befangenheit ab. Der Antrag wurde abgewiesen.

In dem Prozess gegen Breuer geht es im Kern erneut um sein inzwischen legend?res Fernsehinterview vom Februar 2002, in dem er weitere Bankkredite an den ums überleben ringenden Kirch-Konzern bezweifelt hatte: “Was alles man darüber lesen und h?ren kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unver?nderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen”, hatte Breuer damals gesagt.

Als der mit sechs Milliarden Euro verschuldete Kirch zwei Monate sp?ter pleiteging, gab er Breuer die Hauptschuld und verklagte ihn auf drei Milliarden Euro Schadenersatz. Vor dem Oberlandesgericht München hatte Breuer 2003 ausgesagt, bei dem Interview habe er nur die auch in der Presse schon bekannte Lage Kirchs wiedergegeben. Breuer hatte hinzugefügt: “Ich verfügte über keinerlei spezifische Kenntnisse aus irgendwelchen Interna” der Bank. Die Kreditakte Kirch habe er nicht gekannt. Die Staatsanwaltschaft h?lt das jedoch für gelogen.

Breuer habe bewusst wahrheitswidrig ausgesagt, damit das Gericht Kirchs Schadenersatzforderung abweise, sagte Staatsanw?ltin Christiane Serini am Donnerstag. Breuer habe 1998 bei der Vergabe eines Kredits von gut 700 Millionen Euro an Kirch als Referent fungiert, eine Anfrage des Bundesaufsichtsamtes zum Kirch-Kredit der Bank im September 2001 abgezeichnet und an einer Sitzung des Kreditausschusses der Bank im Oktober 2001 teilgenommen.

Breuer hatte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung im Vorfeld abgelehnt. Sein Verteidiger Thomas kritisierte, dem Vorsitzenden Richter sei seiner eigenen dienstlichen Erkl?rung zufolge ein Schreiben der Verteidigung an die Kammer “nicht aufgefallen”. Zugleich werde der damalige Bankchef angeklagt, weil er die Kreditakte Kirch gelesen haben müsse. Anschlie?end formulierte Verteidiger Norbert Scharf eine Besetzungsrüge, weil die Kammer nur mit zwei statt drei Berufsrichtern besetzt sei.

Staatsanw?ltin Serini hatte kürzlich ein zweites Verfahren wegen Verdachts auf versuchten Prozessbetrug gegen Breuer, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens B?rsig und einen ehemaligen Bankvorstand eingeleitet und die Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt durchsuchen lassen. Die Ermittler sahen Widersprüche zwischen den Aussagen der Banker in einem noch laufenden Schadenersatzprozess und einem Vorstandsprotokoll vom Januar 2002.

Der Bundesgerichtshof hatte Kirch 2006 Schadenersatz zugesprochen, allerdings nur für Sch?den bei der Kirch-Printbeteiligung GmbH, der gegenüber die Deutsche Bank als Kreditgeberin eine besondere Treuepflicht hatte, und nur für Sch?den, die durch das Interview verursacht wurden. Die Klage der Printbeteiligung gegen die Bank wurde im Februar 2011 vom Landgericht München abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht München ist noch eine weitere Milliardenklage von Kirch-Erben und Insolvenzverwaltern gegen die Bank anh?ngig.

dapd

Wegen schwerer Ölpest in China 14 Angeklagte bald vor Gericht

Mehr als ein Jahr nach einer schweren ?lpest vor der Nordostküste Chinas sollen sich die Verantwortlichen in einem Strafprozess vor Gericht verantworten. Wie die chinesische Regierung am Donnerstagabend mitteilte, wollen die Beh?rden gegen insgesamt 14 Beschuldigte Anklage erheben. 29 hochrangige Mitarbeiter des staatlichen ?lkonzerns China National Petroleum Corporation (CNPC), darunter auch Generaldirektor Jiang Jiemin, werden den Angaben zufolge verwarnt.

Im Hafen von Dalian waren im Juli vergangenen Jahres zwei Pipelines explodiert. Nach Angaben der Beh?rden flossen 1500 Tonnen ?l ins Gelbe Meer. Greenpeace befürchtet, dass das wahre Ausma? der ?lpest weitaus gr??er war. Die Umweltschutzorganisation sch?tzt, dass zwischen 60.000 und 90.000 Tonnen Roh?l ins Meer gelangten – und damit das 60-fache der offiziellen Angaben.

Berlusconi im Korruptionsprozess fast eingeschlafen

Der ehemalige italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist im Prozess wegen Bestechung seines früheren Anwalts David Mills nach eigenen Angaben fast eingeschlafen. Er habe gro?e Schwierigkeiten gehabt, wach zu bleiben, sagte der Medienmilliard?r in einer Verhandlungspause. Dabei ging es vor allem um Diskussionen zwischen den Mail?nder Richtern und Mills britischen Verteidigern um Verfahrensfragen. In dem Prozess geht es um Vorwürfe, Berlusconi habe Mills für Falschaussagen in Prozessen der 1990er Jahre 600.000 Dollar (heute 450.000 Euro) gezahlt.

Das Gericht wollte Mills per Videozuschaltung aus London als einfachen Zeugen ohne seinen Anwalt aussagen lassen. Er sollte au?erdem Antworten auf Fragen nicht verweigern dürfen. Dies lehnten Mills und seine Anw?lte unter Berufung auf die britische Justiz ab. Der n?chste Termin in dem Prozess, bei dem Mills aussagen soll, wurde auf den 19. Dezember festgesetzt.

Berlusconi sagte, das Verfahren werde kein juristische Ende haben, denn im kommenden Februar trete die Verj?hrung ein. In einem anderen Prozess hatte die italienische Justiz Mills 2009 in erster und zweiter Instanz wegen Korruption zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Kassationsgericht hatte 2010 jedoch geurteilt, die Mills zur Last gelegten Taten l?gen zu weit zurück und seien nach mehr als zehn Jahren verj?hrt.

Wegen Inzests Angeklagter spricht von einvernehmlichem Sex

Nürnberg (dapd). Mehr als 34 Jahre lang soll ein Vater aus dem mittelfr?nkischen Willmersbach seine heute 46-j?hrige Tochter vergewaltigt und dabei drei behinderte Kinder mit ihr gezeugt haben. Seit Montag muss sich der 69-J?hrige dafür vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Zum Prozessauftakt r?umte der schm?chtige, wei?haarige Adolf B., der mit einem gebrochenen Fu? im Rollstuhl sa?, zwar h?ufige und jahrelange sexuelle Kontakte zu seiner Tochter ein. Der Sex sei aber immer einvernehmlich gewesen, betonte er.

Der Mann sagte, dass die Initiative meist von seiner Tochter ausgegangen sei, auch beim ersten Mal im Sommer 1982, als das M?dchen 16 oder 17 Jahre alt gewesen sei. Laut Anklage, die sich auf Aussagen der Frau stützt, soll der Rentner sein Kind indes bereits im Alter von 12 oder 13 Jahren und mit Schl?gen zum Sex gezwungen haben. Er soll sich bis kurz vor seiner Festnahme im M?rz 2011 mehrmals im Monat an der jungen Frau vergangen haben, im Schlafzimmer oder Kinderzimmer, seit 1987, als die Tochter den Führerschein machte, auch im Auto.

Im Laufe der Jahre bekam die Frau drei behinderte S?hne von ihrem Vater, wovon zwei früh starben.

Gewalt will Adolf B. für den Sex mit seiner Tochter nie angewendet haben. “Wegen so was hab ich mein Madla nie angerührt”, sagte er vor Gericht. “Nie im Leben” habe er sie geschlagen, an den Haaren gezogen oder mit einem Messer bedroht, wie es in der Anklage steht. Warum seine Tochter so etwas behaupte und ihn angezeigt habe, k?nne er sich nicht erkl?ren, sagte der 69-J?hrige, der undeutlich und nur in ganz einfachen S?tzen antwortete und dem sein Anwalt die meisten Fragen wiederholen und erkl?ren musste.

Die Staatsanwaltschaft hat nur jene 497 F?lle von Vergewaltigung angeklagt, zu denen es nach M?rz 1991 gekommen sein soll und die daher noch nicht verj?hrt sind. Angeklagt sind auch nur 28 F?lle von Inzest, da hier die Verj?hrungsfrist mit fünf Jahren deutlich kürzer ist. Der Vorsitzende Richter machte aber deutlich, dass bei einer Verurteilung auch die bereits verj?hrten Taten berücksichtigt werden k?nnten. Die H?chststrafe für Adolf B. w?ren 15 Jahre Haft.

Am 6. Dezember wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll die 46-J?hrige als Zeugin aussagen. Ein Urteil ist für den 19. Dezember vorgesehen.

dapd

Südkoreanischer Pastor muss wegen Ehebruchs in Haft

Wegen einer jahrelangen Aff?re mit einer Frau, die er einst eigenh?ndig mit ihrem Mann verheiratete, ist ein südkoreanischer Pastor zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Der 51-J?hrige hatte etwa zehn Jahre lang eine Liaison mit der 41-J?hrigen, deren Ehemann ebenfalls Mitglied seiner Gemeinde war, wie die Justiz mitteilte. Auch die Frau wurde demnach zu einer einj?hrigen Gef?ngnisstrafe verurteilt. Die Urteile seien bereits am Freitag gefallen.

Ehebruch ist in Südkorea ein Verbrechen das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. In den meisten F?llen werden die Gef?ngnisstrafen jedoch zur Bew?hrung ausgesetzt. Im vorliegenden Fall sah das zust?ndige Gericht laut Mitteilung aber “die soziale Ordnung grundlegend gest?rt”. “Der Pastor, der das Paar verheiratete, h?tte für dessen glückliches Eheleben beten müssen”, gab sich die Justiz überzeugt. Ins Rollen gebracht habe das Verfahren im übrigen der betrogene Ehemann, der sich inzwischen von seiner Frau habe scheiden lassen.

Deutscher muss sich im Elsass wegen Mordes verantworten

Wegen Mordes an seiner Frau muss sich seit Montag ein Deutscher vor dem Schwurgericht in Stra?burg verantworten. Dem 51 Jahre alten Mann wird zur Last gelegt, im M?rz 2009 seine Frau get?tet zu haben. Das Paar lebte damals in Obersteinbach im Nordelsass. Der Anklage zufolge hatte die Frau angekündigt, sich scheiden zu lassen. Kurz danach verschwand sie spurlos. Ihr Mann versuchte zun?chst, sich das Leben zu nehmen. Nach seiner Festnahme gestand er, seine Frau erdrosselt zu haben.

Zugleich sagte der Mann, er k?nne sich nicht daran erinnern, was er nach dem Mord tat. Gutachten zufolge ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte tats?chlich an Ged?chtnisschwund leidet. In dem Prozess treten die beiden Kinder des Paares als Nebenkl?ger auf. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.

Firma in Belgien muss nach Asbest-Todesfall 250.000 Euro zahlen

In einem Asbest-Prozess in Belgien ist der Produzent Eternit am Montag verurteilt worden, der Familie einer im Jahr 2000 an Krebs gestorbenen Frau 250.000 Euro zu zahlen. “Die Taten sind nicht verj?hrt”, urteilte der Richter in dem Zivilprozess in Brüssel. Das Verfahren war das erste seiner Art in Belgien, weil das Opfer nicht selbst bei dem Hersteller gearbeitet hatte.

Die Frau hatte mit ihrer Familie aber rund zehn Jahre in der N?he der zum Etex-Konzern geh?renden Fabrik gewohnt, die im fl?mischen Kapelle-op-den-Bos Asbestbeton herstellte. Ihr Mann war in dem Betrieb Ingenieur. Die Familie machte vor Gericht geltend, dass die Frau durch Asbestfasern vergiftet wurde, die mit dem Ehemann in die Wohnung gelangten oder in der Luft umherflogen. Der Ehemann war ebenfalls an einer für Asbest typischen Krebserkrankung des Brustfells gestorben.

Das Unternehmen hatte in dem Prozess, der auch von den Angeh?rigen anderer m?glicher Opfer verfolgt wurde, auf Verj?hrung pl?diert. Die vermeintliche Wunderfaser Asbest wurde wegen hoher Hitzebest?ndigkeit und guten Isolationseigenschaften lange in der Bauindustrie eingesetzt. Seit 1998 ist Asbest EU-weit verboten.