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Urlaubspl鋘e haben den Strafprozess gegen den fr黨eren Chef der Deutschen Bank, Ernst Breuer, bis auf weiteres vereitelt. Das Verfahren um versuchten Prozessbetrug Breuers wurde am Donnerstag schon nach wenigen Minuten ausgesetzt. Wann der Prozess fortgesetzt werden kann ist unklar – m鰃lich ist aber eine Verst鋘digung der Staatsanwaltschaft mit dem Ex-Deutsche-Bank-Chef.
In dem Verfahren vor dem Landgericht M黱chen wirft die Staatsanwaltschaft dem 73-j鋒rigen Breuer versuchten Betrug vor. Der Vorwurf geht auf eines der zahlreichen Zivilverfahren zur點k, in dem der mittlerweile verstorbene Medienmogul Leo Kirch Schadenersatz von Breuer und der Deutschen Bank forderte, da er diese f黵 den Zusammenbruch seines Medienimperiums verantwortlich machte. In diesen Verfahren, die auch nach dem Tode Kirchs noch andauern, geht es um ein umstrittenes Fernsehinterview, in dem Breuer 2002 die Kreditw黵digkeit von Kirchs Konzern anzweifelte.
Kurze Zeit sp鋞er ging Kirchs Imperium tats鋍hlich pleite – es war eine der gr鲞ten Insolvenzen in der deutschen Geschichte. Der Medienmogul sah in dem Interview Breuers den Grund daf黵. Vor Gericht sagte Breuer zu diesem Vorwurf im Jahr 2003 aus, er habe “keinerlei spezifische Kenntnisse” 黚er Kirchs Firmen gehabt. Dies h鋖t die Staatsanwaltschaft aber f黵 eine bewusste L黦e – mit dem Ziel, Schadenersatz-Forderungen abzuwehren. Sie wirft ihm entsprechend versuchten Betrug vor.
Die Ankl鋑er wollten in dem Strafverfahren nachweisen, dass Breuer “黚er das einger鋟mte Ma?hinaus mit dem Kreditengagement der Bank befasst” gewesen sei, wie es in der Anklageschrift hei遲. Er habe gleich mehrfach intensive Einblicke in Bankinterna zur Kirch-Gruppe erhalten.
Breuers Anwalt h鋖t die Vorw黵fe f黵 substanzlos. Der Verteidiger argumentiert, der Bankchef habe nat黵lich einen gewissen Einblick in die Beziehungen zu Kirch gehabt. Er habe mit seiner Aussage vor Gericht aber klarstellen wollen, dass er keine dar黚er hinausgehenden tiefgehenden Kenntnisse gehabt habe, als er das umstrittene Interview gab.
Zu Beginn des Verfahrens deutete Breuers Verteidiger Sven Thomas an, dass er weitere Zeugen laden wolle, um die Umst鋘de der 膗遝rungen des Ex-Deutsche-Bank-Chefs im Detail nachzuzeichnen. Daf黵 h鋞ten weitere Verhandlungstage anberaumt werden m黶sen – was mit den Urlaubspl鋘en der Verfahrensbeteiligten kollidierte. In der Folge h鋞te der Prozess nach den bislang angesetzten Verhandlungstagen f黵 mindestens sieben Wochen unterbrochen werden m黶sen, m鰃lich sind in einem Strafverfahren allerdings nur Pausen von maximal drei Wochen. “Mit einem Neustart des Prozesses ist angesichts der mitgeteilten Umst鋘de nicht vor Ende Oktober zu rechnen”, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Diese Pause erm鰃licht es nun aber m鰃licherweise, eine Verst鋘digung zwischen Breuer und der Staatsanwaltschaft zu finden. Der Ex-Deutsche-Bank-Chef m黶ste dann wahrscheinlich einen Strafbefehl akzeptieren. Eine solche Einigung sei angesichts des Alters seines Mandanten sicherlich sinnvoll, sagte Thomas nach der Prozessunterbrechung.
Einen ersten Vorschlag f黵 einen Strafbefehl hatte Breuer nicht akzeptiert. Berichten zufolge w鋜e er darin zu einem Jahr Haft auf Bew鋒rung verurteilt worden, zudem h鋞te er eine hohe Geldstrafe erhalten. “Wir h鋞ten eingewilligt, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt h鋞te”, hatte Thomas dazu der “S黡deutschen Zeitung” gesagt.